Was wird gefördert ?

Außergewöhnliche Vereinsleistungen (Punkt 3.5. der Förderrichtlinie), die

  o über den Verein hinaus das Kronberger Gemeinwesen fördern, o die Vereinsaktivitäten in Bezug auf neue Zielgruppen oder neue In-halte weiterentwickeln oder erweitern,

 o bestimmte Zielgruppen unter den Kronberger Bürgerinnen und Bürgern unterstützen, o den Vereinszweck nachhaltig unterstützen,

 o nach anfänglicher Förderung auch ohne städtischen Zuschuss auf-rechterhalten werden können. 

In welcher Höhe wird gefördert ?

Maximal 1/3 der nachgewiesenen Kosten nach Abzug aller Einnahmen. 

Anträge: Formlos, aber schriftlich an:

Fachreferat Kultur & Stadtgeschichte kultur@kronberg.de Hainstraße 5 61476 Kronberg