Vortrag 51. Jahreshauptversammlung Vereinsring Kronberg - März 2017:
Hygiene bei Vereins- und Straßenfesten
WISSENSWERTES
- Verein und Vereinsregister
- Gründung eines Vereins
- Vereinsleben
ein Leitfaden:
http://www.gemeinsam-aktiv.de/mm/Vereinsrecht_01_2010.pdf
und
Am 1. Mai 2012 trat in Hessen ein neues Gaststättengesetz (HGastG) in Kraft (Änderung auch für Vereine)
Neben den zahlreichen Veränderungen für gewerbliche Betreiber von Gaststätten, u.a. den Wegfall der seitherigen Erlaubnis (Konzession), sind von dem neuen Gesetz auch örtliche Vereine betroffen.
Bisher mussten Vereine und alle anderen die anlässlich eines Festes/ einer sportlichen- oder kulturellen Veranstaltung den vorübergehenden Gaststättenbetrieb (Verkauf von Speisen u. Getränken) ausüben wollten, vorher eine sog. Gestattung bei der Gemeinde beantragen.
Stattdessen ist es gemäß § 6 HGastG nunmehr erforderlich, den kurzzeitigen Betrieb eines gaststättenähnlichen Gewerbes - mind. 4 Wochen vor Veranstaltung - beim gemeindlichen Ordnungsamt schriftlich anzuzeigen.
Unterlagen/Anzeige-Formular unter www.kronberg.de
- Name u. Anschrift des Veranstalters
- Ort und Zeitraum der Veranstaltung
- zur Verabreichung vorgesehene Speisen und Getränke
- voraussichtliche Zahl der Besucher
Das von den Vereinsverantwortlichen künftig unbedingt zu verwendende Anzeige-Formular ist auf der Homepage sowie im Bürgerbüro der Stadt Kronberg erhältlich.
Die kostenpflichtige Anzeige ist spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung bei Gemeinde zu erstatten.
Mehr Informationen im Bürgerbüro der Stadt Kronberg
Zur Vermeidung von Unstimmigkeiten ist die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen unerlässlich, denn Verstöße stellen gemäß § 12 HGastG Ordnungswidrigkeiten dar, die mit empfindlichen Geldbußen zu ahnden sind.
Unterlagen/Anzeige-Formular auch HIER