Informationen der GEMA zu Sinn und Zweck, Anmeldung etc. finden Sie bei den vorliegenden Unterlagen anläßlich der 46. Sitzung des Vereinsring Kronberg am 26.3.2013 hier und zu den GEMA Gebühren auf der Seite: https://www.gema.de.

 

 

„Für Ihre private Party müssen Sie keine Lizenz bezahlen. Anders verhält es sich, wenn Sie eine Veranstaltung planen. Als Veranstaltung gelten alle öffentlichen Einzelereignisse, die aus einem bestimmten Anlass stattfinden – dazu zählen zum Beispiel auch Live-Konzerte. Von Veranstaltungen zu unterscheiden sind ständige, zum alltäglichen Geschehen gehörende Musikwiedergaben, also beispielsweise die Musikuntermalung in Geschäften oder Gaststätten. Als Veranstalter gilt in der Regel derjenige, der für die Aufführung, Vorführung oder Wiedergabe in organisatorischer Hinsicht verantwortlich ist.“ (GEMA)

Alle Unterlagen für die Anmeldung bei der GEMA finden sie hier

 

Anmeldung

 

z.B.:

 

Fragebogen: Musiknutzung bei Veranstaltungen

 

Beiblatt zum Fragebogen "Musiknutzung bei Veranstaltungen" zur Anmeldung von mehr als vier Veranstaltungen

 

und viele andere…

 

 

 

Härtefallnachlassregel

 

Antrag Härtefallrelgelung