Projektförderung

Was wird gefördert ?

Außergewöhnliche Vereinsleistungen (Punkt 3.5. der Förderrichtlinie), die

  • über den Verein hinaus das Kronberger Gemeinwesen fördern,
  • die Vereinsaktivitäten in Bezug auf neue Zielgruppen oder neue Inhalte weiterentwickeln oder erweitern,
  • bestimmte Zielgruppen unter den Kronberger Bürgerinnen und Bürgern unterstützen
  • den Vereinszweck nachhaltig unterstützen,
  • nach anfänglicher Förderung auch ohne städtischen Zuschuss aufrechterhalten werden können. 

In welcher Höhe wird gefördert ?

Maximal 1/3 der nachgewiesenen Kosten nach Abzug aller Einnahmen.

Anträge: Formlos, aber schriftlich an:

Fachreferat Kultur & Stadtgeschichte kultur@kronberg.de Hainstraße 5 61476 Kronberg