Was wird gefördert ?
Außergewöhnliche Vereinsleistungen (Punkt 3.5. der Förderrichtlinie), die
- über den Verein hinaus das Kronberger Gemeinwesen fördern,
- die Vereinsaktivitäten in Bezug auf neue Zielgruppen oder neue Inhalte weiterentwickeln oder erweitern,
- bestimmte Zielgruppen unter den Kronberger Bürgerinnen und Bürgern unterstützen
- den Vereinszweck nachhaltig unterstützen,
- nach anfänglicher Förderung auch ohne städtischen Zuschuss aufrechterhalten werden können.
In welcher Höhe wird gefördert ?
Maximal 1/3 der nachgewiesenen Kosten nach Abzug aller Einnahmen.
Anträge: Formlos, aber schriftlich an:
Fachreferat Kultur & Stadtgeschichte kultur@kronberg.de Hainstraße 5 61476 Kronberg