2026
2025
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet private Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit.
Ab 28. Juni 2025 müssen Vereine, die Webseiten mit Online-Shops oder anderen entgeltlichen Dienstleistungen anbieten, diese barrierefrei gestalten, sofern für sie keine Ausnahmen gelten.
Ob ein Verein zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet ist, hängt davon ab, welche Dienstleistungen oder Produkte auf der Webseite angeboten werden. Dies muss im Einzelfall geprüft werden. Bietet ein Verein kostenpflichtige Leistungen oder Funktionen an, die Verbraucher zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrags anregen sollen, fällt er in den Anwendungsbereich des Gesetzes.
Ausgenommen sind Vereine, die weniger als 10 Mitarbeiter in Vollzeit haben und deren Jahresumsatz oder Bilanzsumme weniger als 2 Millionen Euro beträgt.
Betroffene Vereine:
Vereine, die Online-Shops, Ticketverkaufs- oder andere digitale Dienstleistungen anbieten, die Verbrauchern zugänglich sind, sind vom BFSG betroffen.
Ausnahmen:
Kleinstunternehmen/Vereine (weniger als 10 Mitarbeiter, Jahresumsatz oder Bilanzsumme max. 2 Mio. Euro) sind vom Gesetz nicht betroffen.
Barrierefreiheit:
Webseiten müssen technisch, inhaltlich und optisch barrierefrei sein. Das bedeutet, sie müssen ohne fremde Hilfe nutzbar und mit mindestens zwei Sinnen wahrnehmbar sein.
Richtlinien:
Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1 auf Level AA sind ein wichtiger Leitfaden für barrierefreie Websites.
Folgen bei Nicht-Einhaltung:
Verstöße gegen das BFSG können Bußgelder bis zu 100.000 Euro und Abmahnungen nach wettbewerbsrechtlichen Vorschriften nach sich ziehen.
Unterstützung:
Vereine konnten bei der Umsetzung der Barrierefreiheit Fördermittel von der Aktion Mensch erhalten, allerdings ist das Budget der Fördermittel inzwischen aufgebraucht.
Was ist zu tun, wenn die Vereinswebseite betroffen ist und keine Ausnahmeregelung für den Verein gilt:
Bitte beachten Sie, dass diese Checkliste keine vollständige Qualitätskontrolle ersetzen kann und nicht gleichwertig mit einem gründlichen, systematischen Test ist. Ausführliche Tests werden nach dem internationalen „Web Content Accessibility Guidelines“-Standard (WCAG) oder der deutschen Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung (BITV) durchgeführt.
Es gibt im Internet Test-Tools für Webseiten, die Hinweise zur Barierrefreiheit erzeugen. Diese Tools sind Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber und haben eigenständige Datenschutzvereinbarungen. Bitte nutzen Sie diese nur verantwortungsvoll und auf eigene Gefahr:
2024
Laut Information des zuständigen Fachbereichs
wird die Stadthalle wegen Sanierung geschlossen sein in der Zeit
vom 13. Juli bis 6. September 2023 und
vom 15. Juli bis 8. September 2024
Stand: 15. Mai 2023
2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsvorstände,
beigefügt erhalten Sie die Einladung zur 55. Jahreshauptversammlung des Vereinsrings Kronberg e.V.
Dienstag, 28. März 2023 um 20:00 Uhr
Stadthalle Kronberg – Berliner Platz
und ebenso den VR Kalender 2023.
Wir freuen uns, möglichst viele Teilnehmer bei unserer Mitgliederversammlung begrüßen zu dürfen; Gäste sind wie immer herzlich willkommen.
Die derzeit gültige Satzung ist auf unserer Homepage www.vereinsring-kronberg.de zu finden.
Bitte überweisen Sie noch offene Mitgliedsbeiträge auf das Konto des Vereinsrings Kronberg.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Willi Schmidt
1. Vorsitzender
Matthias Bauer
2. Vorsitzender
Regina Hartmann
Kassiererin
Yvonne Zubrod
Schriftführerin
Horst Lorenz
Beisitzer
Vereinsring Kronberg im Taunus e. V.
2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsvorstände,
am Dienstag 29. März 2022, 19:30 Uhr
2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsvorstände,
Weihnachtsmärkte für 2020 abgesagt – Auszug aus der Pressemitteilung der Stadt Kronberg (Sachstand: 29.09.2020, 15.00 Uhr)
Die Stadt Kronberg im Taunus teilt mit, dass die traditionellen Weihnachtsmärkte in Kronberg und Oberhöchstadt aufgrund der
Corona-Pandemie in diesem Jahr nicht stattfinden werden. Dies ist das Ergebnis von Gesprächen mit dem Vereinsring Kronberg, Vereinsring Oberhöchstadt, den Partnerschaftsvereinen, dem Bund der
Selbständigen (BdS) und anderen an den Märkten beteiligten Vereinen.
„Gemeinsam sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass die Weihnachtsmärkte in der bisherigen Form unter den geltenden Hygienebedingungen und Abstandsregeln nicht realisierbar sind. Dies gilt auch für eine reduzierte Version“, sagt Kronbergs Bürgermeister Klaus Temmen. Die für den 12./13. Dezember (Kronberg) und 19./20. Dezember (Oberhöchstadt) geplanten Weihnachtsmärkte werden daher abgesagt.
„In Diskussion für Kronberg im Taunus ist derzeit ein vorweihnachtliches Adventstreiben, da der BdS und die Gastronomie Interesse bekundet haben an den Adventswochenenden an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet Weihnachtsmarktbuden nutzen zu wollen“, berichtet Temmen. Die Stadt Kronberg im Taunus werde diese Option prüfen. Die beiden Vereinsringe werden dazu das Interesse der Vereine an einer Beteiligung für ein solches Format abfragen.
Bitte teilen Sie uns kurzfristig mit, ob Interesse besteht eine Weihnachtsmarktbude für - Alternativformat „Adventstreiben“ - an einem oder mehreren Adventswochenende zu betreiben.
Wir freuen uns über Rückmeldungen.
Bleiben Sie gesund!
2020
Corona - Kronberg hilft Vereinen
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsvorstände,
bei der Stadtverordnetenversammlung am 17.09.2020 wurden mehrere Anträge „Corona – Hilfe für Vereine“ besprochen. Alle Fraktionen sprechen sich für eine „Corona – Hilfe“ für Kronberger Vereine aus.
Die Mehrheit der Stadtverordneten haben sich für den Antrag – siehe KroBo https://www.taunus-nachrichten.de/kronberg/nachrichten/kronberg/stadtverordnete-beschliessen-corona-hilfe-fuer-vereine-id92691.html - mit folgenden Kriterien ausgesprochen:
Wir hoffen das dieser Stadtverordnetenbeschluss „Corona – Hilfe für Vereine“ umsetzbar ist und genutzt wird.
Über Rückmeldungen freuen wir uns.
Bleiben Sie gesund!
2020
Jahreshauptversammlung 2020 verschoben!
Ein neuer Termin für die Versammlung wird rechtzeitig bekannt gegeben.
2020
2020
51. Sitzung Vereinsring Kronberg im Taunus e.V.
28. März 2016 - 19:30 Uhr
Stadthalle Kronberg
Wir freuen uns sehr, den Freundeskreis der Stadtbücherei Kronberg e.V. als neues Mitglied im Vereinsring Kronberg im Taunus e.V. begrüßen zu dürfen.
Namensänderung “Verein der Förderer des Pfadfinderstammes Schinderhannes Kronberg im Taunus e.V.” (der bisherige Name lautete “Eltern- und Fördererkreis Fritz-Emmel-Haus und Pfadfinderstamm Schinderhannes Kronberg/ Ts. e.V.) -lt. Mitteilung vom 24.9.2013-
Wir freuen uns sehr, den Förderverein der Ökumenischen Diakoniestation Kronberg e.V. als neues Mitglied im Vereinsring Kronberg im Taunus e.V. begrüßen zu dürfen.
Der Vereinsring hat ein „Roll-up“ beschafft, das bei Bedarf auch von unseren Mitgliedsvereinen genutzt werden kann.
- Displaysystem / mobile Präsentation
- klein und handlich in der Transporttasche
- Innerhalb weniger Sekunden aufgebaut

Reservierungsanträge hier unter INFOTHEK alle weiteren Informationen
auf der Internetseite der Stadt Kronberg
Sauberhaftes Hessen
„SAUBERHAFTER FRÜHLINGSPUTZ“
Umweltkampagne der Hessischen Landesregierung
Die Vereinsringe Oberhöchstadt und Kronberg bitten alle Bürger und Vereine sich aktiv zu beteiligen!
SAMSTAG 9. März 2013
09:30 Uhr -Waldreinigung mit Unterstützung von Vereinen und Schulen der Stadt Kronberg im Taunus
10:00 Uhr - Reinigung der Altstadtplätze, durchgeführt vom Aktionskreis lebenswerte Altstadt
