Vortrag 51. Jahreshauptversammlung Vereinsring Kronberg - März 2017:

Hygiene bei Vereins- und Straßenfesten

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Eine allgemeine Übersicht finden Sie hier…

 

 

 

 

 

WISSENSWERTES

 

-       Verein und Vereinsregister

 

-       Gründung eines Vereins

 

-       Vereinsleben

 

ein Leitfaden:

http://www.gemeinsam-aktiv.de/mm/Vereinsrecht_01_2010.pdf

 

  

 

 

FRIST 31.Mai

Förderung aus Haushaltsmitteln der Stadt Kronberg im Jahr 2018 !

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Antragsformular
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Neue Regelung für alle Vereinsfeste oder ähnliche Veranstaltungen, bei welchen Speisen und/oder Getränke angeboten werden...

 

 

Am 1. Mai 2012 trat in Hessen ein neues Gaststättengesetz  (HGastG) in Kraft (Änderung auch für Vereine) 


Neben den zahlreichen Veränderungen für gewerbliche Betreiber von Gaststätten, u.a. den Wegfall der seitherigen Erlaubnis (Konzession), sind von dem neuen Gesetz auch  örtliche Vereine betroffen.

Bisher mussten Vereine und alle anderen die anlässlich eines Festes/ einer sportlichen- oder kulturellen Veranstaltung  den  vorübergehenden Gaststättenbetrieb (Verkauf von Speisen u. Getränken) ausüben wollten, vorher eine sog. Gestattung bei der Gemeinde beantragen.

 

Stattdessen ist es  gemäß § 6 HGastG nunmehr erforderlich, den kurzzeitigen Betrieb eines gaststättenähnlichen Gewerbes - mind. 4 Wochen vor Veranstaltung - beim gemeindlichen Ordnungsamt schriftlich anzuzeigen.


Unterlagen/Anzeige-Formular unter www.kronberg.de

 

- Name  u. Anschrift des Veranstalters
- Ort und Zeitraum der Veranstaltung
- zur Verabreichung vorgesehene Speisen und Getränke
- voraussichtliche Zahl der Besucher

 

Das von den Vereinsverantwortlichen künftig unbedingt zu verwendende Anzeige-Formular ist auf der Homepage sowie im Bürgerbüro der Stadt Kronberg erhältlich.

 

Die kostenpflichtige Anzeige ist spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung bei Gemeinde zu erstatten.


Mehr Informationen im Bürgerbüro der Stadt Kronberg


Zur Vermeidung von Unstimmigkeiten ist die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen unerlässlich, denn Verstöße stellen gemäß § 12 HGastG Ordnungswidrigkeiten dar, die  mit empfindlichen Geldbußen zu ahnden sind.

 

Unterlagen/Anzeige-Formular auch HIER

  

 

 

VEREINSRING KRONBERG INFO BLATT

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Vereinsring Kronberg Info Blatt 2010 - 4. Quartal
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Vereinsring Kronberg Info Blatt 2010 - 3. Quartal
VR INFO BLATT 3. Quartal 2010.pdf
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Vereinsring Kronberg Info Blatt 2010 - 2. Quartal
VR INFO 2. Quartal 2010.pdf
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Vereinsring Kronberg Info Blatt 2010 - 1. Quartal
VR INFO 1. Quartal 2010.pdf
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